Chausson Titanium 640
Für alle, die Platz möchten, viel Platz: Der 640 ist mit nur 6,99 m unglaublich geräumig: Maxi-Salon, Maxi-Küche, Maxi-Bad, Garage für Fahrräder oder Roller und ein 1,60 m breites Hubbett.
Das Ganze in der Titanium-Serie, Synonym für außergewöhnliches Design und toller Ausstattung, mit dem serienmäßigen FORD-Automatikgetriebe.
Ford Transit 2,0 l (125kW/170PS) mit SelectShift-Automatikgetriebe
Tempomat + Regensensor + heizbare Frontscheibe
Manuelle Klimaanlage im Fahrerhaus
Masse im fahrbereiten Zustand: 2.943 kg
zulässiges Gesamtgewicht: 3.500 kg
Fahrerhaussitze drehbar mit Armlehnen
Länge: 6.990 mm; Breite: 2.350 mm; Höhe: 2.920 mm
Dieselstandheizung Umluftanlage
Warmwasseraufbereitung
Schlafplätze für bis zu 4 Personen
bequeme Sitzlounge
Insektenschutz für Eingangstüre
Küchenschubladen mit automatischem Einzugssystem
Wohnraumbeleuchtung 100% LED
Panoramadachhaube im Fahrerhaus
Serviceklappe rechts und links
Technibox
große Heckgarage heizbar
Dachmarkise Fiamma
Rückfahrkamera
integrierte Trittstufe
Aufbauheizung während der Fahrt möglich
Zentralverriegelung der Aufbau- und Fahrerhaustüren automatisch
Heckfahrradträger für 2 Fahrräder
große Heckgarage
Badsystem mit separater Dusche
100L Frischwasser und 105L Abwassertank
167l AES Kühlschrank mit Gefrierfach
Hinweis für den Aufenthalt in der Schweiz:
Das Mietfahrzeug müssen Sie (Anmerkung: ein schweizer Bürger) bei der ersten Einreise zwingend bei einer besetzten Grenzzollstelle (während den Veranlagungszeiten Reiseverkehr) anmelden. Die Kontaktangaben der Zollstellen finden Sie im Dienststellenverzeichnis.
Dienststellenverzeichnis: http://www.ezv.admin.ch/ezv/de/home/die-ezv/organisation/grenzuebergaenge--zollstellen--oeffnungszeiten.html
Die Zollstelle stellt Ihnen (Anmerkung: einem schweizer Bürger) für die Benutzung des (Anmerkung: nicht in der Schweiz zugelassenen) Mietfahrzeuges in der Schweiz einen sogenannten Vormerkschein (Form. 15.25) aus. Dieser bezieht sich auf das Inkrafttreten des Mietvertrages und ist ab diesem Zeitpunkt 8 Tage gültig. Verwenden Sie (Anmerkung: ein schweizer Bürger) das Fahrzeug zuerst mehrere Tage im Ausland, werden Ihnen diese abgezogen.
Unabhängig von den 8 Tagen, können Sie das Fahrzeug in jedem Fall bis zu 3 Tagen ab dem Grenzübertritt verwenden. Der Tag der Einreise wird nicht mitgerechnet.
Innerhalb der genannten Frist müssen Sie das Fahrzeug wieder ausführen oder an das entsprechende in der Schweiz ansässige Vermietungsunternehmen zurückgeben. Das Formular 15.25 müssen Sie bei der Ausfuhr bei einer besetzten Grenzzollstelle abgeben.