Övriga hyresvillkor
Die Wohnmobil-Miete beginnt an dem angegebenen Übergabedatum auf dem Standplatz des Vermieters. Das Wohnmobil ist startklar, d.h. voll getankt, frisches Wasser, Gasflaschen und gebrauchsfertige Toilette. Ihr Fahrzeug können Sie bei Bedarf während Ihrer Abwesenheit unentgeltlich am Standplatz des Vermieters parken (keine Haftung für allfällige Schäden, Diebstahl, etc.). Das Mietobjekt ist Eigentum des Vermieters. In der Miete inbegriffen sind: CH-Autobahnvignette voller Treibstofftank bei Abholung Frischwasser mind. 50% vollgetankt 1 Gasflaschen à mind. 9 Lt. komplette Küchen-Einrichtung Sonnenstore mit LED-Beleuchtung, gereinigtes Fahrzeug gebrauchsfertige Toilette Stellplatz für Ihr Fahrzeug während Mietdauer (ohne Haftung für allfällige Schäden, Diebstahl, etc.) ausführliche Fahrzeuginstruktion In der Miete NICHT inbegriffen sind: verbrauchter Treibstoff (Diesel!) Motorenöl Scheibenwischwasser allfällige Strassengebü hren im Ausland Campingplatz-Gebühren allfällige nicht durch die Versicherung gedeckten Beschädigungen und Strafen unnatürlich starke Verschmutzungen (z.B. der Polster) werden dem Mieter belastet Annullationskostenversicherung (zu empfehlen) Selbstbehalte im Schadenfall, Haftpflicht ( Fr. 1'000.- oder Vollkasko Fr. 1'000.- ) Bettwäsche (Schlafsäcke, Decken, Kissen, etc.) Fixleintücher zum Bezug der Matratze Fahrzeugrückgabe/Mietende Nach Absprache und gemäss Mietvertrag mit Übergabeprotokoll. Rückgabe nach 20:00 Uhr wird ein voller Miettag verrechnet. Wir erwarten die Rückgabe an dem angegebenen Rückgabedatum am Standplatz des Vermieters, Fahrzeug muss besenrein gereinigt sein. Versicherungen : unbegrenzte Deckung von Haftpflicht-, Vollkasko- und Rückreiseversicherung (je CHF 1’000.00 Selbstbehalt im Schadenfall) und Fahrzeug-Assistance mit Pannenhilfe in Europa Nutzung: Vor Reiseantritt wird ein Übernahmeprotokoll erstellt, wo allfällige vorhandene Schäden protokolliert werden. Der Mieter haftet ausnahmslos für alle Schäden am und im Fahrzeug und Zubehör, welche nicht im Übernahmeprotokoll aufgeführt sind, wie auch für Forderungen aus ungesetzlichem Verhalten wie Bussgelder oder Strafen. Als Reiseziele gelten alle Länder innerhalb der EU. Andere Länder nur nach Rücksprache mit dem Vermieter. Das Mitführen von Haustieren ist ausdrücklich verboten. Das Rauchen in den Fahrzeugen ist ausdrücklich verboten. Die Betten sind mit Fixleintüchern zu beziehen. Annullation Für die Annullation nach Zustellung des Mietvertrages berechnen wir: bis 30 Tage vor Mietbeginn 15% der Gesamtsumme 29 - 22 Tage vor Mietbeginn 60% der Gesamtsumme 21 - 15 Tage vor Mietbeginn 80% der Gesamtsumme 14 - 0 Tage vor Mietbeginn 100% der Gesamtsumme zudem wird jeweils eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.-- verrechnet Wird das Wohnmobil nicht abgeholt, gilt dies als Rücktritt. Wird das Wohnmobil früher zurück gebracht, ist der volle Mietpreis zu zahlen. Es erfolgt keine Rückerstattung bei vorzeitigem Mietabbruch während der Mietperiode. Wir empfehlen den Abschluss einer Annullationskosten-Versicherung. Kaution Die Kaution beträgt Fr. 1'000.- und bildet keinen Bestandteil der Miete. Sie wird spätestens 10 Tage nach Mietende zurückerstattet , wenn das Fahrzeug rechtzeitig, ohne Schäden und gemäss Bedingungen des Mietvertrags zurück gebracht wurde. Fahrzeugmasse: Länge: 5.99 Meter (ohne Anhängerkupplung) Höhe: 2.58 Mete r Breite: 2.05 Meter (ohne Aussenspiegel) MIETBEDINGUNGEN / AGB (als Bestandteil des Mietvertrages) Vertragsparteien sind einerseits Stefan Matter, nachstehend Vermieter genannt, und andererseits der auf dem Mietvertrag aufgeführte Mieter, nachstehend Mieter genannt. Der/die Fahrzeuglenker/in muss seit 12 Monaten im Besitze eines gültigen Führerausweises der Kat. B und mindestens 21 Jahre alt sein (nationale Vorschriften beachten). Der Mieter ist verpflichtet, die Namen und Adressen aller Fahrer des Fahrzeuges dem Vermieter bekannt zu geben und jeweils eine Kopie des Führerscheins zu hinterlegen. Das Weitervermieten an Dritte und Lernfahrten sind untersagt. Fahrzeugübernahme/Mietbeginn Nach Absprache und gemäss Mietvertrag mit Übergabeprotokoll. Die Wohnmobil-Miete beginnt an dem angegebenen Übergabedatum auf dem Standplatz des Vermieters. Das Wohnmobil ist startklar, d.h. vollgetankt, frisches Wasser, Gasflaschen und gebrauchsfertige Toilette. Ihr Fahrzeug können Sie bei Bedarf während Ihrer Abwesenheit unentgeltlich am Standplatz des Vermieters parken (keine Haftung für allfällige Schäden, Diebstahl, etc.). Das Mietobjekt ist Eigentum des Vermieters. Bitte beachten Sie, dass: Der WC-Tank geleert und gereinigt ist. Der Abwasser-Tank vollständig geleert ist. Der Treibstofftank gefüllt ist. Das Wohnmobil vollständig ausgeräumt ist. Das Wohnmobil innen besenrein gereinigt ist. Nachberechnungen: Dieseltank 120 Lt. muss aufgefüllt sein, ev. Nachtankung wird verrechnet. Für eine verspätete Abgabe berechnen wir einen vollständigen Tag Da das Fahrzeuge oft bereits am gleichen Tag gereinigt von Ihrem Nachfolger übernommen wird, bitten wir Sie zu beachten, dass die auf dem Mietvertrag angegebene Rückgabezeit verbindlich ist. (Ausnahme: höhere Gewalt). Versicherungen Unbegrenzte Deckung von Haftpflicht-, Vollkasko- und Rückreiseversicherung ( je CHF 1’000.00 Selbstbehalt im Schadenfall ) und Fahrzeug-Assistance mit Pannenhilfe in Europa. Der Selbstbehalt für Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung ist in jedem Fall vom Mieter zu tragen, ebenso alle von der Versicherung abgelehnten Schäden , wie Grobfahrlässigkeit, Missachtung der Fahrzeughöhe , Alkohol, ungesetzliches Verhalten etc. Schäden am Fahrzeug durch Einbruch unterstehen der Vollkaskoversicherung und werden somit im Umfang des Selbstbehaltes vom Mieter getragen. Persönliche Effekten sind über die Hausratversicherung des Mieters abzudecken . Es besteht keine Insassenversicherung